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Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer: Was es können muss (§ 19, GoBD)

Was muss ein Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer können? Pflichtangaben, Nummern, § 19 UStG, GoBD und E-Rechnung im Überblick, keine Steuerberatung.

4 Min. Lesezeit

Von WebDrift RedaktionRead in English

Ein sauberes Rechnungsdokument mit hervorgehobenem Nummernfeld und Haken-Siegel auf einem dunklen Schreibtisch im blauen LichtBusiness-Systeme

Ein Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer muss Rechnungen mit allen Pflichtangaben erzeugen, fortlaufend und eindeutig nummerieren, ohne Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 UStG arbeiten und abgeschlossene Rechnungen unveränderbar archivieren. Der Beitrag fasst zusammen, worauf Sie achten sollten. Er ist keine Steuerberatung; für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?

Die Pflichtangaben stehen in § 14 Abs. 4 UStG. Dazu gehören Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, der Zeitpunkt der Leistung und das Entgelt.

Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Üblich ist ein Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Weisen Sie die Steuer dennoch gesondert aus, kann sie nach § 14c UStG geschuldet sein. Für Rechnungen bis 250 € brutto gelten nach § 33 UStDV erleichterte Angaben. Seit 2025 liegt die Grenze für die Kleinunternehmerregelung bei 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.

Was muss ein Rechnungsprogramm technisch können?

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Anforderungen und eine Prüffrage.

AnforderungWarumPrüffrage
Vorlage mit PflichtangabenFehlerhafte Rechnungen verursachen RückfragenSind alle Pflichtfelder und der § 19-Hinweis enthalten?
Fortlaufende, eindeutige NummernLücken und Doppelungen fallen bei Prüfungen aufVergibt das Programm Nummern selbst?
Festschreiben und StornoGeänderte Belege gefährden die OrdnungsmäßigkeitWird eine Rechnung nach Versand gesperrt?
Archiv und ExportAufbewahrung und Weitergabe an SteuerberatungGibt es Export, etwa als CSV oder im DATEV-Format?
Zahlungsstatus und ErinnerungOffene Posten kosten LiquiditätZeigt es Fälligkeit und überfällige Rechnungen?
Umstellung auf RegelbesteuerungDie Umsatzgrenze kann überschritten werdenLässt sich Umsatzsteuer später zuschalten?

Die Grundsätze der GoBD (Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Unveränderbarkeit) gelten für steuerlich relevante Aufzeichnungen auch bei Einnahmenüberschussrechnung. Ein gutes Programm erleichtert die Einhaltung, ersetzt aber nicht die Verantwortung. Dokumentieren Sie, wie Sie Rechnungen erstellen, ablegen und sichern.

Wie gehen Sie mit der E-Rechnung um?

Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen empfangen können. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD; ein einfaches PDF gilt dafür nicht. Die Ausstellungspflicht wird schrittweise eingeführt. Kleinunternehmer sind davon ausgenommen. Legen Sie sich dennoch ein Postfach an, in dem E-Rechnungen ankommen, und prüfen Sie, ob Ihr Programm sie lesen kann. Die Regeln entwickeln sich weiter; prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Steuerberatung.

Wann lohnt sich eine eigene Lösung?

Ein Standardprogramm genügt, solange Ihr Ablauf einfach ist. Eine eigene Lösung lohnt sich, wenn die Rechnung automatisch aus Anfrage, Buchung oder Auftrag entstehen soll, wenn Kunden Rechnungen in einem Portal abrufen oder wenn mehrere Systeme zusammenspielen. Bei WebDrift entstehen solche Business-Systeme ab 3.900 € zuzüglich 149 € im Monat für Hosting und Support. Alle Preise sind Endpreise nach § 19 UStG. Wie Rechnungen in einen größeren Ablauf passen, zeigt Geschäftsprozesse digitalisieren, den Weg von der Anfrage zur Kundenverwaltung beschreibt Warum Ihre Website ein CRM füttern sollte.

  • Vorlage enthält alle Pflichtangaben und den Hinweis nach § 19 UStG
  • Rechnungsnummern werden fortlaufend und eindeutig vergeben
  • Versandte Rechnungen lassen sich nicht unbemerkt ändern
  • Archiv, Sicherung und Export für die Steuerberatung sind geklärt
  • Empfang von E-Rechnungen ist vorbereitet
  • Umsatzgrenzen werden beobachtet, Umstellung auf Regelbesteuerung ist möglich

Fazit: Sauber, fortlaufend, nachvollziehbar

Ein gutes Rechnungsprogramm nimmt Ihnen Routinearbeit ab und hilft, Fehler zu vermeiden. Beginnen Sie einfach, achten Sie auf Nummern, Pflichtangaben und Archiv und besprechen Sie Zweifelsfälle mit Ihrer Steuerberatung. Wenn Sie Rechnungen in einen automatischen Ablauf einbinden möchten, schildern Sie uns Ihren Ablauf.

Quellen

#Rechnungsprogramm#Kleinunternehmer#§ 19 UStG#GoBD#E-Rechnung#Rechnungsstellung

HÄUFIGE FRAGEN

Kurz beantwortet.

01Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und vermerkt, dass sie nicht berechnet wird. Wird sie trotzdem separat ausgewiesen, kann sie geschuldet sein.
02Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Rechnungen als Buchungsbelege müssen seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre aufbewahrt werden. Sonstige Handels- und Geschäftsbriefe gelten sechs Jahre. Klären Sie Einzelfälle mit Ihrer Steuerberatung.
03Muss ich E-Rechnungen schreiben?
Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen. Empfangen können sollten Sie E-Rechnungen von Geschäftspartnern dennoch. Prüfen Sie den aktuellen Stand.
04Reicht eine Word- oder Excel-Vorlage?
Für den Anfang oft ja, wenn Nummern fortlaufend sind und abgeschlossene Rechnungen nicht nachträglich geändert werden. Mit wachsender Zahl wird ein Programm mit Festschreibung und Archiv sicherer.
05Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze überschreite?
Dann gilt die Regelbesteuerung. Ihr Programm sollte sich auf Umsatzsteuerausweis umstellen lassen. Sprechen Sie vorher mit Ihrer Steuerberatung.

ÜBER DIE REDAKTION

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Die WebDrift Redaktion ist das Team hinter WebDrift in Dresden für Entwicklung, Design, KI-Automatisierung und Sichtbarkeit. Wir schreiben über das, was wir täglich für kleine und mittlere Unternehmen bauen: ehrlich, praxisnah und ohne erfundene Zahlen.