Einen Onlineshop erstellen lassen können Sie bei WebDrift ab 2.700 € einmalig: Der Einstieg umfasst einen Plattformshop mit etwa 20 eingerichteten Produkten, während Sonderfunktionen und laufende Anbietergebühren gesondert zu planen sind.
Entscheidend ist, ob daraus ein Shop entsteht, dessen Bestellungen Ihr Team zuverlässig bearbeiten kann. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, Umfang, Eigenarbeit und Startfreigabe vor dem Auftrag zu klären.
Stand: 15. Oktober 2026
Brauchen Sie einen beauftragten Shop oder reicht der eigene Plattformstart?
Ein beauftragter Shop lohnt sich als nächster Schritt, wenn das Sortiment feststeht und Ihnen Zeit oder Erfahrung für Gestaltung, Einrichtung und Übergabe fehlen. Für einen kleinen Verkaufstest kann der selbst eingerichtete Plattformshop die passendere Entscheidung sein.
Prüfen Sie zuerst den Weg einer Bestellung: Kann ein Kunde das Produkt ohne Rückfrage auswählen, steht der Preis fest und wissen Sie, wie geliefert wird? Ein Hersteller mit erklärungsbedürftigen Sonderanfertigungen braucht möglicherweise zunächst eine gute Anfragefunktion. Ein Dienstleister, dessen Leistung erst nach einem Gespräch kalkulierbar ist, sollte keinen festen Kaufablauf erzwingen.
| Weg | Passt zu Ihrer Situation, wenn … | Was bei Ihnen bleibt |
|---|---|---|
| Plattform selbst einrichten | Sie ein kleines Angebot testen und Einrichtung lernen möchten | Gestaltung, Datenpflege, Tests und Betrieb organisieren |
| Plattformshop beauftragen | Das Angebot feststeht, Aufbau und Übergabe aber Unterstützung brauchen | Inhalte liefern, Entscheidungen treffen und Bestellungen bearbeiten |
| Individuelles Shopprojekt | Besondere Abläufe oder angebundene Systeme den Verkauf bestimmen | Anforderungen und interne Prozesse gründlich klären |
Diese Tabelle ist eine Entscheidungshilfe, keine Rangliste. Ein kleinerer Einstieg spart nur dann Arbeit, wenn der Bestellprozess wirklich einfach ist. Die technische Auswahl vertieft unser Vergleich von Shopify, WooCommerce und individuellem Shop.
Nicht zum einfachen Einstiegsumfang passen hunderte Varianten, eine Warenwirtschaft oder ein ERP-System, also eine zentrale Unternehmenssoftware, die angebunden werden muss. Dasselbe gilt für kundenspezifische B2B-Preise oder Marktplatzanbindungen. Das schließt Plattformen nicht grundsätzlich aus, verlangt aber ein gesondertes Konzept und Angebot.
Was gehört in den vereinbarten Lieferumfang?
Zum Online-Shop Start gehören ein angepasstes Premium-Theme, also eine Gestaltungsvorlage, auf Shopify oder WooCommerce und bis zu etwa 20 von uns eingerichtete Produkte. Halten Sie zusätzlich schriftlich fest, welche Inhalte Sie liefern und woran die fertige Einrichtung geprüft wird.
Die aktuelle Leistung Webdesign und Entwicklung umfasst beim Shop auch Warenkorb, Checkout und eine kurze Einweisung. Checkout bezeichnet den Bestellabschluss mit Lieferangaben und Zahlung. Ein Inhaltsverwaltungssystem, kurz CMS, erlaubt Ihnen anschließend die eigene Produktpflege.
Die folgende Arbeitsaufteilung konkretisiert das Angebot im Vorgespräch. Die vorgeschlagenen Prüfnachweise sind eine Vorlage für Ihre Abnahme, keine zusätzliche pauschale Leistungszusage.
| Bereich | Sie liefern oder entscheiden | WebDrift übernimmt im vereinbarten Umfang | Sinnvoller Prüfnachweis |
|---|---|---|---|
| Sortiment | Produktliste, Beschreibungen, Preise und Varianten | Struktur und Einrichtung von etwa 20 Produkten | Freigegebene Produktliste |
| Bilder | Nutzbare Fotos und Angaben zur Zuordnung | Einbindung ins angepasste Theme | Geprüfte Produktseite auf dem Handy |
| Bestellung | Liefergebiete, Versandregeln und Zahlungsanbieter-Konten | Einrichtung von Warenkorb und Checkout | Dokumentierter Testablauf |
| Rechtstexte | Für den Betrieb vorgesehene Texte | Technische Einbindung | Erreichbare, zugeordnete Seiten |
| Übergabe | Zuständige Person für den Betrieb | Kurze Einweisung und vereinbarte Zugänge | Selbst ausgeführte Produktänderung |
Eine Produktzahl beschreibt den Einrichtungsumfang noch nicht vollständig. Ein Produkt mit mehreren Größen und Ausführungen kann verschiedene Bilder und Bestände benötigen. Klären Sie daher vor dem Angebot, wie Varianten gezählt und gepflegt werden.
Planen Sie auch Ihren Betrieb nach dem Start: Wer kontrolliert eingegangene Bestellungen, beantwortet Rückfragen und passt Lieferangaben an? Eine Agentur kann den technischen Kaufweg einrichten. Die täglichen Entscheidungen über Ihr Sortiment bleiben bei Ihnen.
Wie läuft das Projekt von der ersten Idee bis zur Übergabe?
Wir beginnen mit einem kostenlosen, unverbindlichen Prototyp. Nach Annahme des schriftlichen Angebots folgen zwei bezahlte Phasen; der Fertigstellungstermin richtet sich nach dem vereinbarten Umfang und steht im Angebot.
Im Prototyp prüfen Sie die Richtung, etwa den Weg von der Kategorie zum Produkt. Lassen Sie sich dabei auch Ihr schwierigstes Produkt zeigen. Ein Entwurf hilft bei der Entscheidung, ersetzt jedoch weder den fertig eingerichteten Shop noch dessen Bestelltests.
Vor Phase 1 für Design und Inhalte zahlen Sie 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises. In dieser Phase sollten Darstellung, Texte und Produktstruktur so geklärt werden, dass die technische Umsetzung auf freigegebenen Entscheidungen aufbaut.
Die übrigen 50 Prozent zahlen Sie vor Phase 2 für die technische Umsetzung. Jede Phase beginnt nach Eingang ihrer Zahlung. Eine abweichende schriftliche Zahlungsvereinbarung im individuellen Angebot hat Vorrang.
Für die Freigabe empfehlen wir eine gemeinsame Liste: Welche Produktdaten sind bestätigt, welche Bestellwege funktionieren und welche Fehler müssen vor dem Start behoben werden? Stimmen Sie Rückmeldungen intern ab und benennen Sie eine Person, die Entscheidungen bündelt.
Nach vollständiger Zahlung gehören Ihnen Code, Inhalte und Domain. Bestandteile Dritter unterliegen weiterhin deren Lizenzen und Plattformbedingungen. Daraus folgt kein Eigentum an der Plattformsoftware und kein Versprechen, jeden Plattformshop unverändert auf einen anderen Anbieter übertragen zu können.
Onlineshop erstellen lassen: Was kostet der Einstieg?
Online-Shop Start beginnt bei 2.700 € einmalig; die optionale monatliche Betreuung beträgt 149 €. Einen belastbaren Gesamtbetrag erhalten Sie erst, wenn Einrichtungsumfang, Eigenleistungen und Anbietergebühren getrennt erfasst sind.
Das folgende Rechenbeispiel nimmt ausdrücklich an, dass Ihr schriftliches Angebot genau dem Einstiegspreis entspricht und Sie anschließend zwölf Monate Betreuung wählen. Es ist keine Gesamtkostenprognose für jeden Shop.
| Position | Rechenannahme |
|---|---|
| Einmalige Erstellung zum Einstiegspreis | 2.700 € |
| Optional zwölf Monate Betreuung: 12 × 149 € | 1.788 € |
| Summe dieser WebDrift-Leistungen | 4.488 € |
| Plattform, Zahlungsabwicklung und zusätzliche Anbieterleistungen | Separat zu ergänzen |
Ohne Betreuung entfällt die zweite Zeile. Die Betreuung ist monatlich kündbar und umfasst Wartung, Sicherheit, Updates, Support, SEO-Grundlagen und kleine Änderungen. Hosting und Basis-Sicherheit im ersten Jahr sind im einmaligen Paket enthalten. Diese Hosting-Leistung ersetzt keine separat berechneten Plattformabonnements oder Zahlungsgebühren.
Ab dem zweiten Jahr läuft das Hosting über die optionale Betreuung. Ohne Betreuung richten wir es in Ihrem eigenen Anbieterkonto ein und übergeben Ihnen die Zugänge; den Anbieter bezahlen Sie dann direkt. Ein reines Hosting-Paket bieten wir nicht an. Halten Sie die Kostenverteilung für die gewählte Plattform im Angebot fest, damit kein Posten doppelt kalkuliert wird.
Shopify unterscheidet in seiner Abrechnungsdokumentation wiederkehrende, nutzungsabhängige und einmalige Belastungen. Übernehmen Sie die für Ihre Auswahl geltenden Anbieterpreise in ein eigenes Kostenblatt. Wir setzen hier keine veränderlichen Tarife oder Transaktionssätze an.
Den Projektaufwand erhöhen können zusätzliche Produktübernahme, fehlende Bildzuordnung, mehrere Sprachen oder besondere Versandregeln. Eigene Preislogik und Schnittstellen brauchen eine separate Kalkulation. Größere oder individuelle Shops bieten wir nach Aufwand an; der Einstiegspreis ist dafür keine Obergrenze.
Was müssen Sie vor dem deutschen Shopstart prüfen?
Prüfen Sie den tatsächlichen Kundenweg und die für Ihren Verkauf geltenden Regeln. Die folgenden rechtlichen Punkte betreffen den Verkauf an Verbraucher in Deutschland, nicht pauschal jeden reinen B2B-Bestellprozess.
Nach § 312j Absatz 3 BGB muss die Schaltfläche bei einem zahlungspflichtigen Verbrauchervertrag gut lesbar „zahlungspflichtig bestellen“ oder entsprechend eindeutig beschriftet sein. Eine unklare Beschriftung sollten Sie vor der Freigabe ändern. Absatz 1 verlangt außerdem klare Angaben zu Lieferbeschränkungen und akzeptierten Zahlungsmitteln spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs.
Beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, sind Anwendungsbereich und Ausnahme getrennt zu prüfen. § 1 Absatz 3 Nummer 5 BFSG erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher. Für erfasste Dienste nennt § 14 BFSG Anforderungen an Barrierefreiheit und zugängliche Informationen über die Dienstleistung.
§ 3 Absatz 3 BFSG nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, von Absatz 1 aus. Nach § 2 Nummer 17 BFSG sind das Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. „KMU“ allein ist deshalb keine ausreichende Einordnung.
Praktische Prüfschritte und den weiteren Rahmen finden Sie im Leitfaden zur barrierefreien Website. Die folgende Liste verbindet die rechtliche Einordnung mit unserer empfohlenen technischen Startprüfung:
- Sortiment, Varianten und verfügbare Mengen stimmen mit Ihrer Freigabe überein.
- Produktwahl, Warenkorb und Checkout funktionieren auf einem Smartphone.
- Lieferbeschränkungen, Zahlungsmittel und Bestellbutton sind geprüft.
- BFSG-Anwendungsbereich und gegebenenfalls die Kleinstunternehmens-Ausnahme sind dokumentiert.
- Produktwahl und Bestellung wurden auch per Tastatur ausprobiert; Fehlerhinweise sind verständlich.
- Zahlungstests und Bestellbenachrichtigungen wurden in einer geeigneten Testumgebung kontrolliert.
- Testbestellungen sind bereinigt; die Zahlungsarten sind für den echten Betrieb freigegeben.
- Zugänge, Produktpflege und Zuständigkeiten nach der Übergabe sind geklärt.
Die WooCommerce-Dokumentation für Bestelltests liefert die Grundlage. WooCommerce weist zudem auf mögliche Bestellmails bei Tests und das anschließende Löschen der Testbestellungen hin. Eine gespeicherte Testliste macht offene Fehler vor der Startentscheidung sichtbar.
Fazit: Wie kommen Sie zu einem passenden Shopangebot?
Beschreiben Sie zuerst Sortiment, Bestellweg und die Arbeit, die Ihr Team übernimmt. Vergleichen Sie Angebote anschließend anhand derselben Lieferliste und ergänzen Sie laufende Anbietergebühren. Für einen überschaubaren ersten Katalog kann Online-Shop Start passen; komplexe Abläufe brauchen ein eigenes Konzept. Sie können Ihr Vorhaben mit Produktbeispielen und offenen Fragen über Projekt starten schildern.
Quellen zur Vertiefung
Die verlinkten Gesetzestexte tragen die rechtlichen Aussagen. Shopify und WooCommerce dokumentieren Abrechnung beziehungsweise Bestelltests; unsere Empfehlungen zur Aufteilung und Abnahme bauen darauf auf. Paketumfang und Prozess folgen dem aktuellen WebDrift-Angebot, die WebDrift-Beträge der eigenen Preisliste.




