Der EU AI Act, die Verordnung (EU) 2024/1689, ordnet KI-Systeme nach Risiko; für die meisten kleinen Unternehmen, die KI-Werkzeuge nur nutzen, gelten vor allem die Pflicht zur KI-Kompetenz der Beschäftigten, Transparenzregeln für Chatbots und einzelne Verbote. Die Pflichten greifen stufenweise. Dieser Beitrag fasst zusammen, was für Sie als KMU wichtig ist. Er ist keine Rechtsberatung.
Was regelt der EU AI Act?
Die KI-Verordnung ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, deren Ergebnisse in der EU genutzt werden. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je größer das Risiko eines Einsatzes für Menschen, desto strenger die Pflichten. Anbieter entwickeln oder vertreiben KI-Systeme. Betreiber setzen sie beruflich ein, so wie Sie ChatGPT oder ein Bewerbungsprogramm. Die Verordnung finden Sie auf EUR-Lex, Erläuterungen auf der Seite der EU-Kommission.
Welche Risikostufen gibt es?
| Stufe | Bedeutung | Beispiele | Was gilt |
|---|---|---|---|
| Unannehmbar | Verboten (Art. 5) | Manipulative Techniken, Bewertung von Menschen nach sozialem Verhalten, Emotionserkennung am Arbeitsplatz (mit Ausnahmen) | Darf nicht eingesetzt werden |
| Hoch | Sensible Bereiche (Art. 6, Anhang III) | Personalauswahl, Bildung, Kreditwürdigkeit | Strenge Pflichten, etwa menschliche Aufsicht, Protokolle |
| Begrenzt | Transparenzpflicht (Art. 50) | Chatbots, KI-erzeugte Bilder und Videos | Kennzeichnen |
| Minimal | Alltägliche Anwendungen | Spamfilter, Schreibhilfen | Keine besonderen Pflichten aus dem Gesetz |
Für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, also die großen Sprachmodelle, gelten eigene Pflichten für deren Anbieter. Sie treffen nicht Sie als Nutzer, sondern den Modellanbieter.
Was gilt für Unternehmen, die KI nur nutzen?
Als Betreiber haben Sie im Wesentlichen drei Aufgaben. Erstens die KI-Kompetenz (Art. 4): Sie sollen nach besten Kräften sicherstellen, dass Ihre Beschäftigten ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI haben. Die Verordnung schreibt keine bestimmte Schulung vor; eine kurze, dokumentierte Einweisung mit Regeln zu Daten, Prüfung und Verantwortung ist ein sinnvoller Anfang.
Zweitens Transparenz: Setzen Sie einen Chatbot ein, müssen Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen. Drittens Verbote beachten und Hochrisiko-Einsätze vermeiden oder sorgfältig prüfen. Wer KI etwa zur Vorauswahl von Bewerbungen nutzt, unterliegt strengen Betreiberpflichten. Bei Verstößen sind hohe Bußgelder vorgesehen, bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken; für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag (Art. 99).
Ab wann gilt was?
Die Fristen nach dem Verordnungstext sind gestaffelt.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. August 2024 | Inkrafttreten der Verordnung |
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken und KI-Kompetenzpflicht |
| 2. August 2025 | Pflichten für Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionsregeln |
| 2. August 2026 | Großteil der übrigen Regeln, darunter Transparenzpflichten und Hochrisiko-Systeme nach Anhang III |
| 2. August 2027 | Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Anhang I) |
Was sollten Sie jetzt tun?
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge nutzen Sie, wofür, und mit welchen Daten? Ordnen Sie jeden Einsatz einer Risikostufe zu. Die meisten fallen in die Stufen begrenzt und minimal. Legen Sie eine kurze Nutzungsregel fest und dokumentieren Sie die Einweisung Ihrer Beschäftigten. Wie sich Mensch und Maschine ergänzen, beschreibt Was ist Human in the Loop?, zum Datenschutz lesen Sie ChatGPT im Unternehmen DSGVO-konform nutzen.
- Alle genutzten KI-Werkzeuge und ihre Zwecke aufgelistet
- Jeden Einsatz einer Risikostufe zugeordnet
- Hochrisiko-Einsätze wie Bewerberauswahl gesondert geprüft
- Chatbots kenntlich gemacht
- Einweisung der Beschäftigten durchgeführt und dokumentiert
- Nutzungsregel zu Daten, Prüfung und Verantwortung festgelegt
- Fristen und Änderungen der Verordnung beobachtet
Fazit: Kompetenz und Transparenz zuerst
Für die meisten KMU bedeutet der AI Act vor allem Sorgfalt: wissen, welche KI im Haus läuft, Beschäftigte einweisen und Chatbots kennzeichnen. Prüfen Sie Sonderfälle wie Personalauswahl genau und beobachten Sie die Fristen. Wenn Sie Unterstützung bei Einführung und Regeln möchten, sehen Sie sich unsere KI-Automatisierung an oder schildern Sie uns Ihre Situation. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.




